Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen (Alkoholausschank), kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen…
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen…
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen…
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand…
Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im…
Bürgerbüro vom 14. bis 16. September 2026 geschlossen
Das Bürgerbüro der Stadt Neustadt a.d.Aisch bleibt aufgrund einer dringend erforderlichen Systemumstellung von Montag, 14. September bis Mittwoch, 16. September 2026 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Vorsprachen und die Bearbeitung von Anliegen vor Ort sind in dieser Zeit nicht möglich. Wir bemühen uns, während der gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Aufgrund der Systemumstellung können wir dies jedoch leider nicht garantieren.
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, anstehende Termine sowie die Beantragung von Ausweisdokumenten und anderen Dienstleistungen entsprechend zu planen.
Ab Donnerstag, 17. September 2026 steht das Team des Bürgerbüros wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.