Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen…
Die Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung.
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und…
Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten Heimatpflege. Die örtliche Kulturpflege fällt in den Wirkungskreis der…
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen…
Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege…
Bürgerbüro vom 14. bis 16. September 2026 geschlossen
Das Bürgerbüro der Stadt Neustadt a.d.Aisch bleibt aufgrund einer dringend erforderlichen Systemumstellung von Montag, 14. September bis Mittwoch, 16. September 2026 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Vorsprachen und die Bearbeitung von Anliegen vor Ort sind in dieser Zeit nicht möglich. Wir bemühen uns, während der gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Aufgrund der Systemumstellung können wir dies jedoch leider nicht garantieren.
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, anstehende Termine sowie die Beantragung von Ausweisdokumenten und anderen Dienstleistungen entsprechend zu planen.
Ab Donnerstag, 17. September 2026 steht das Team des Bürgerbüros wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.