Kommunale Förderprogramme
Die kommunalen Förderprogramme der Stadt Neustadt a.d.Aisch bieten unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten bei Sanierung und Modernisierung sowie bei der Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden und Umfeldgestaltung im Gebiet der Altstadt. Anlässlich des Heimatfestes 2025 gibt es ein Sonderprogramm zur Fassadensanierung.
Über Einzelheiten und Förderbedingungen informieren Sie die einzelnen Unterpunkte.
Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag sowie die Anlage bei der Stadt Neustadt a.d.Aisch ein.
Fördermöglichkeiten für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Stadt Neustadt an der Aisch
In Neustadt an der Aisch spielt die Stadtmitte als räumlicher, wirtschaftlicher und sozialer Identifikationsort eine herausgehobene Rolle. Mit dem kommunalen Geschäftsflächenprogramm der Stadtmitte verfügt Neustadt an der Aisch über ein vereinfachtes Förderinstrumentarium, um mithilfe der Städtebauförderung Privatleute bei der Aufwertung des Erscheinungsbilds von Ladenlokalen, Verkaufsflächen und Geschäftsräumen und der Behebung von baulichen Missständen zu unterstützen.
Kommunales Förderprogramm der Stadt Neustadt an der Aisch zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Altstadtsanierung Neustadt an der Aisch
Als zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahme soll das kommunale Förderprogramm den Vollzug der Gestaltungssatzung der Stadt Neustadt an der Aisch unterstützen und die Bereitschaft der Bürger zur Stadtbildpflege weiter fördern. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neustadt an der Aisch unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Sonderprogramm zur Fassadensanierung 2025
Kommunales Förderprogramm der Stadt Neustadt an der Aisch zur Durchführung privater Maßnahmen zur farblichen Gestaltung von Außenwänden
Im Altstadtbereich, in der Bahnhofstraße und der Alten Bahnhofstraße werden Ausbesserung des Außenputzes und der Fassadenanstrich der, von der Straße aus sichtbaren Ansichtsflächen von Wohn- und gemischt genutzten Gebäuden und Gewerbegrundstücken gefördert. Im Hinblick auf das Heimatfest 2025, tritt das Sonderprogramm am 30.06.2025 außer Kraft.
Sonstige Förderprogramme
Weitere Informationen zur Existenzgründung, Förderung des Mittelstandes und staatliche Programme hat unsere Wirtschaftsförderung übersichtlich zusammengestellt.