Stellenangebote, Ausbildungsplätze und Praktika der Stadt Neustadt a.d.Aisch
Die Stadt Neustadt an der Aisch ist seit 20.07.2023 Mitglied in der bayernweiten Initiative "Familienpakt Bayern"!
Leben. Arbeiten. Wohlfühlen!
Darauf legt die Stadtverwaltung Neustadt an der Aisch besonders großen Wert. Das Team der Stadt steht unseren derzeit ca. 13.800 Bürgerinnen und Bürgern bei den verschiedensten Anliegen mit Rat und Tat zur Seite. Unser Anspruch ist, uns für die Belange der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt an der Aisch einzusetzen: Wir verstehen uns als Dienstleister! Dies ist in einer Zeit des ständigen Wandels eine große Herausforderung, die nur in einem gut funktionierenden Team zu meistern ist. Deshalb ist uns ein offener, respektvoller und wertschätzender Umgang sehr wichtig. Wenn Sie gerne ein Teil von uns werden möchten und aktiv an der Gestaltung der Zukunft unserer Stadt mitwirken wollen, sind Sie bei uns genau richtig!
Ausbildung bei der Stadt Neustadt a.d.Aisch - Bereit für den nächsten Schritt?
Du suchst eine vielseitige, interessante Ausbildung mit Zukunftsperspektive und arbeitest gern im Team? Dann ist die Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellen (m/w/d) bei unserer Stadtverwaltung genau das Richtige! Schau dir auch unseren Download-Flyer mit weiteren Infos zur Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) an. Wir suchen DICH für unser TEAM!


Ferienfirmentag in der Stadtverwaltung
Du bist nicht sicher, ob die Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) für dich geeignet ist? Dann melde dich gerne zu unserem Ferienfirmentag an. Dieser findet jeweils an einem Tag in den Oster-/Pfingst- bzw. Herbstferien statt. Die genauen Termine werden hier jeweils rechtzeitig vorher bekannt gegeben. An diesem Tag erhältst du einen Einblick in die Aufgaben und die Strukturen einer Stadtverwaltung und kannst dich mit unseren Auszubildenden austauschen.
Wir freuen uns auf DICH!
Teilnahmebedingungen FerienFirmenTag
Der FerienFirmenTag ist ein Angebot der Stadt Neustadt a.d.Aisch, das Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen möchte, den Ausbildungsberuf der/des Verwaltungsfachangestellten im Rahmen eines eintägigen Praxiskontaktes kennen zu lernen.
Voraussetzungen für das Kind und den Erziehungsberechtigten
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme ein Mindestalter von 13 Jahren und mindestens die siebte Klasse am Tag des FerienFirmenTages voraussetzt. Dies hat arbeitsschutzrechtliche Gründe.
Ihr Kind hat sich über das Formular angemeldet. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sieschriftlich Ihre Zustimmung erklären. Bitte nutzen Sie hierfür den beigefügten Anmeldebogen und senden Sie diesen mit der Einverständniserklärung umgehend, jedoch bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen FerienFirmenTag an die Stadtverwaltung Neustadt an der Aisch zurück.
Sollte sich nach der Bestätigung durch Sie ergeben, dass Ihr Kind nicht teilnehmen kann – aus welchen Gründen auch immer – benachrichtigen Sie uns bitte umgehend.
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die Kosten der An- und Abfahrt zum Betrieb tragen müssen. Hierfür ist keine Kostenübernahme durch uns oder andere Stellen vorgesehen.
Sollte Ihr Kind auf Grund physischer oder psychischerEigenheiten oder Erkrankungen bestimmter Einschränkungen unterliegen, geben Sie dies bitte beim Anmeldebogen (beiliegend) im Feld „Besonderheiten“ an, damit hierauf Rücksicht genommen werden kann.
Ihr Kind hat sich während des Praktikums an die Anweisungen von den Beschäftigten der Stadtverwaltung zu halten. Hält sich Ihr Kind wiederholt nicht daran oder verhält es sich sonst in einer Weise, die es unseren Mitarbeitern unzumutbar macht, das Praktikum fortzuführen, können wir den FerienFirmenTag sofort beenden.
Was sind die Regelungen bezüglich des Versicherungsschutzes?
Die Teilnehmer sind während des Praktikums bei der Stadt als "Privatperson" auf eigenem Risiko, denn sie sind kein Beschäftigter der Stadt und sind daher in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings gibt es die Möglichkeit, für die Dauer des Betriebsaufenthaltes eine günstige, private Zusatzversicherung abzuschließen (ca. 6 € pro Woche bzw. pro FFT-Tag). Hierzu finden Sie alle nötigen Unterlagen einer möglichen Versicherungsgesellschaft im Downloadbereich von www.ferienfirmentag.de eingestellt. Diese Versicherung leistet bei Unfall- und Haftpflichtschäden im Betrieb.
Bitte prüfen sie, ob eine private Haftpflichtversicherung für das teilnehmendeKind besteht. Diese kommt bei Schäden auf, die Ihr Kind bei uns verursachen sollte. Falls Sie keine Privathaftpflicht besitzen, gibt es die Möglichkeit, diese über eine private Kurzzeitversicherung zu erhalten (Gebühr ca. 6 € pro Woche bzw. pro FFT-Tag, siehe vorheriger Punkt).
Wir raten dazu, die genannten Versicherungen abzuschließen, falls keinanderweitigerVersicherungsschutz besteht.
Ansprechpartner:
Frau Sandra Khatti, Zimmer 26, Marktplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel.: 09161 666-11, E-Mail: sandra.khatti@neustadt-aisch.deDatenschutzhinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Praktikums
Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen eines Praktikums bei der Stadt Neustadt a.d.Aisch.
1. Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Neustadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel. 09161/666-11 oder 09161/666-12; info@neustadt-aisch.de
2. Kontaktdaten zum Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter des Landkreises Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Tel. Nr. 09161/92-0, E-Mail: datenschutz@kreis-nea.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Entscheidung über die Begründung einer Beschäftigung im Rahmen eines Praktikums auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und c, Art. 9 Abs 2 Buchst. b und h sowie Art. 88 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
4. Mögliche Empfänger personenbezogenen Daten
Empfänger, denen personenbezogene Daten, ggf. bei Bedarf, offengelegt werden, sind die Personalverwaltung, die zuständige Fachabteilung, Vorgesetzte, entscheidungsberechtigte Stellen (Amtsleitung, Stadtrat), Personalrat, IT-Abteilung. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte oder ein Drittland erfolgt nicht.
5. Zustehende Rechte nach der DSGVO
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 Abs. 1 DSGVO).
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Tel: 089/212672-0, poststelle@datenschutz-bayern.de, www.datenschutz.de
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ferienfirmentag im Kindergarten
Du möchtest gerne hautnah miterleben, wie der Alltag in einem Kindergarten bzw. einer Kinderkrippe aussieht? Dich interessieren die Aufgaben eines/r Erzieher/in (m/w/d) und du möchtest mehr darüber erfahren? Kein Problem, dann melde dich einfach für ein Schnupperpraktikum.
Wir freuen uns auf DICH!
Hier meldest du dich zum Ferienfirmentag im Kindergarten an!