Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden…
Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen…
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.
Die Aufsichtsbehörden überwachen die Erfüllung der mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zusammenhängenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und wirken darauf hin, dass die Veranstaltung oder…
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen…
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie…
Bürgerbüro vom 14. bis 16. September 2026 geschlossen
Das Bürgerbüro der Stadt Neustadt a.d.Aisch bleibt aufgrund einer dringend erforderlichen Systemumstellung von Montag, 14. September bis Mittwoch, 16. September 2026 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Vorsprachen und die Bearbeitung von Anliegen vor Ort sind in dieser Zeit nicht möglich. Wir bemühen uns, während der gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Aufgrund der Systemumstellung können wir dies jedoch leider nicht garantieren.
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, anstehende Termine sowie die Beantragung von Ausweisdokumenten und anderen Dienstleistungen entsprechend zu planen.
Ab Donnerstag, 17. September 2026 steht das Team des Bürgerbüros wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.