Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine…
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich…
Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und…
Bürgerbüro vom 14. bis 16. September 2026 geschlossen
Das Bürgerbüro der Stadt Neustadt a.d.Aisch bleibt aufgrund einer dringend erforderlichen Systemumstellung von Montag, 14. September bis Mittwoch, 16. September 2026 für den Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Vorsprachen und die Bearbeitung von Anliegen vor Ort sind in dieser Zeit nicht möglich. Wir bemühen uns, während der gewohnten Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar zu sein. Aufgrund der Systemumstellung können wir dies jedoch leider nicht garantieren.
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, anstehende Termine sowie die Beantragung von Ausweisdokumenten und anderen Dienstleistungen entsprechend zu planen.
Ab Donnerstag, 17. September 2026 steht das Team des Bürgerbüros wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.