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561. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung  
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie…  
562. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung  
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.  
563. [Leistung] Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten  
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.  
564. [Leistung] Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung  
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.  
565. [Leistung] Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz  
Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen.  
566. [Leistung] Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung  
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.  
567. [Leistung] Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung  
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.  
568. [Leistung] Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung  
Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.  
569. [Leistung] Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit  
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für…  
570. [Leistung] Gemeindewahl; Durchführung der Wahl des ersten Bürgermeisters und der Gemeinderatsmitglieder  
Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt.  
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