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571. [Leistung] Feuerbeschau; Durchführung  
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.  
572. [Leistung] Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung  
Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren…  
573. [Leistung] Feldgeschworene; Bestellung, Wahl und Entlassung  
Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung…  
574. [Leistung] Feldgeschworene; Beauftragung  
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister…  
575. [Leistung] Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis  
Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.  
576. [Leistung] Erschließungsbeiträge; Erhebung  
Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.  
577. [Leistung] Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde  
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.  
578. [Leistung] Eheurkunde; Beantragung  
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.  
579. [Leistung] Eheschließung; Anmeldung  
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.  
580. [Leistung] Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug  
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.  
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