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641. [Leistung] Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung  
Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.  
642. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung  
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.  
643. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger  
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie…  
644. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger  
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie…  
645. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung  
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie…  
646. [Leistung] Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung  
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.  
647. [Leistung] Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten  
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.  
648. [Leistung] Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung  
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.  
649. [Leistung] Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz  
Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen.  
650. [Leistung] Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung  
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.  
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