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Standesamt und Friedhofsverwaltung

Begleiter der Einwohnerinnen und Einwohner in verschiedenen Lebenslagen

Ansprechpartner

Standesamt und Friedhofsverwaltung

standesamt@neustadt-aisch.de
Marktplatz 5, 91413 Neustadt a.d.Aisch | Rathaus 1. OG, Zimmer 16
09161/666-32

Das Standesamt und die Friedhofsverwaltung sind zwei wichtige Stellen, die die Einwohner in verschiedenen Lebenslagen auch weit hinaus über unsere Stadtgrenze begleiten. Die beiden Bereiche haben ihre Arbeit in den letzten Jahren modernisiert und verbessert, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.

1. Standesamt 

Das Standesamt Neustadt a.d.Aisch ist zuständig für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen und anderen Personenstandsangelegenheiten, die sich im Standesamtsbezirk Neustadt a.d.Aisch, der die Stadt Neustadt a.d.Aisch und deren Ortsteile, sowie die Gemeinde Dietersheim umfasst, ereignen. 

In den letzten Jahren hat das Standesamt viele Änderungen durchgeführt, um die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. 

Dabei hat es vor allem auf die Digitalisierung gesetzt, die viele Vorteile bietet.


Es können nun viele Anträge und Formulare online ausgefüllt und eingereicht werden, ohne persönlich ins Standesamt kommen zu müssen. 

Durch die Digitalisierung hat das Standesamt seine Arbeit nicht nur effizienter, sondern auch bürgerfreundlicher gestaltet. Es bietet mehr Flexibilität, Transparenz und Sicherheit bei der Erledigung von Anliegen.

Bereich Eheschließungen (weitere Infos unter: freistaat.bayern)
  • Eheanmeldung (frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich)

- Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch eine Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Grundsätzlich müssen die Eheschließenden gemeinsam persönlich beim Standesamt vorsprechen. Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung vorab unbedingt einen Termin!
 

- Welche Unterlagen erforderlich sind, können wir Ihnen mitteilen, wenn Sie uns den vollständig ausgefüllten Fragebogen zur Eheanmeldung übersenden. 
 

- Voranmeldung auch elektronisch möglich -> buergerservice-portal.de

WICHTIG: ersetzt nicht die persönliche Vorsprache!

  • Beurkundung von Eheschließungen 
  • Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland 
  • Eheschließung im In- und Ausland 
  • Ehenamenserklärung 

     

Bereich Geburten

  • Beurkundung von Geburten (weitere Infos unter: freistaat.bayern)
    • Neugeburten sind innerhalb einer Woche nach der Entbindung anzuzeigen; in der Regel erhält das Standesamt von der Klinik bzw. dem Geburtshaus die Anzeige innerhalb dieser Frist. Gerne können Sie sich dahingehend etwa eine Woche nach der Geburt telefonisch oder per E-Mail nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. 
    • Bei der Beurkundung des ersten gemeinsamen Kindes ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache von Eltern notwendig, die keinen gemeinsamen Namen führen bzw. nicht verheiratet sind (siehe auch weiter unten "Namenserklärungen des Kindes")
  • Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland (weitere Infos unter: freistaat.bayern)
  • Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (weitere Infos unter: freistaat.bayern)
  • Namenserklärung des Kindes (weitere Infos unter: freistaat.bayern)

     

Bereich Sterbefälle (weitere Infos unter: freistaat.bayern)

  • Beurkundung von Sterbefällen
  • Weitergabe der Todesbescheinigung
  • Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
  • Beantragung der Ausstellung eines Leichenpasses 

     

Bereich besondere Beurkundungen/Urkundenanforderungen

Die Möglichkeit einer Beantragung bei persönlicher Vorsprache oder schriftlich per Post besteht weiterhin. 


ACHTUNG: Bitte nutzen Sie unsere Services zur Urkundenanforderung. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um Angebote der deutschen Standesämter handelt, sondern um kostenpflichtige Leistungen von privaten Anbietern!

  • Wenn Sie eine Urkunde im Ausland verwenden möchten und eine Apostille oder eine Vorbeglaubigung für eine Legalisation benötigen, reichen Sie Ihren Antrag möchlichst schriftlich unter Benutzung des Antragsformulars bei der Regierung von Mittelfranken ein. Mehr Infos unter: Regierung von Mittelfranken (bayern.de)
     


2. Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Neustadt a.d.Aisch ist für die Verwaltung und Pflege des Waldfriedhofs (am Ortsausgang; St2255 Richtung Ansbach) und der städtischen Friedhöfe in Schauerheim und Unterschweinach sowie für die Organisation und Durchführung von Bestattungen zuständig. Für Grabstätten auf dem Stadtfriedhof (Riedfeld) ist die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Ihr Ansprechpartner (weitere Infos unter: neustadt-aisch-evangelisch.de).

 

Die Friedhofsverwaltung hat in den letzten Jahren ihr Angebot an Bestattungsarten erweitert und diversifiziert, um den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden. Zu den traditionellen Bestattungsarten wie der Erdbestattung im Sarg oder der Urnenbestattung in einer Grabstätte sind auf dem Waldfriedhof seit 2010 auch alternative Bestattungsarten wie die Baumbestattung, seit 2019 eine Urnen-Gemeinschaftsanlage und seit 2022 ein Grabfeld für Sternenkinder hinzugekommen.

Diese Bestattungsarten bieten mehr Möglichkeiten, die letzte Ruhestätte von Angehörigen oder sich selbst individuell zu gestalten und zu personalisieren. Sie berücksichtigen auch die ökologischen und ökonomischen Aspekte, die bei der Bestattung eine Rolle spielen.

Neben den verschiedenen Bestattungsarten auf dem Waldfriedhof ist hervorzuheben, dass die Friedhofsverwaltung auch die Möglichkeit bietet, eine Urnenbestattung auf den beiden Ortsteilfriedhöfen durchzuführen. Das ermöglicht den Einwohnern, die Nähe zu ihrem Wohnort oder ihrer Heimat zu bewahren. Außerdem wurde im Jahr 2024 eine Urnengemeinschaftsanlage in Schauerheim errichtet, die eine kostengünstige und pflegeleichte Alternative zu den Erdgrabstätten darstellt.

Die Friedhofsverwaltung bietet damit vielfältige und individuelle Bestattungsarten an, um den Einwohnern einen würdevollen und angemessenen Abschied von ihren Lieben zu ermöglichen.

Merkblätter und Anträge rund um die Friedhofsverwaltung der Stadt Neustadt a.d.Aisch finden Sie hier: 

 

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