Verkauf eines Aufsitzrasenmähers
Zum Verkauf steht ein ehemaliger Aufsitzrasenmäher der Stadt Neustadt an der Aisch.
Hersteller: Honda
Typ: HF2622
Der Aufsitzrasenmäher war bis zuletzt im Einsatz.
Es sind folgende Mängel vorhanden:
- Mähwerkhalterung notdürftig geschweißt
- Motorhaube gebrochen und lose
- Umschalten von Mähen auf Mulchen nicht möglich
Wertermittlung oder Gutachten liegen nicht vor. Es wird empfohlen, den Rasenmäher vor Gebotsabgabe zu besichtigen. Der Rasenmäher ist fahrbereit, aber in einem dem Alter entsprechenden, stark gebrauchten Zustand.
Der Verkauf erfolgt in dem Zustand wie gesehen, oder wie hätte gesehen werden können. Aus rechtlichen Gründen kann beim Verladen/Abholen keine Unterstützung geleistet werden. Für die Beladung und Befestigung ist selbst Sorge zu tragen. Der Erwerber hat die Abholung, die Beladung sowie die Ladungssicherung auf eigene Kosten und Gefahr zu organisieren, zu veranlassen und durchzuführen.
Der Verkauf unterliegt dem Bieterverfahren, d.h. jeder Interessent kann bis zum 15.12.2025 ein Gebot abgeben, und der Höchstbietende erhält den Zuschlag. Das Mindestgebot beträgt 150,00 Euro.
Gebote sind schriftlich an folgenden Ansprechpartner bis zu o.g. Datum abzugeben. Zu spät eingegangene Gebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Ansprechpartner für Fragen oder Besichtigungstermine:
Stadt Neustadt a.d.Aisch
Kämmerei, Herr Werder
Telefon-Nr. 09161/666-506
E-Mail: marcus.werder@neustadt-aisch.de
Folgendes ist zu beachten:
Der Aufsitzrasenmäher muss innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung bezahlt und abgeholt werden. Sollte der Aufsitzrasenmäher innerhalb dieser Frist nicht vollständig bezahlt und abgeholt sein, wird dieser an den Zweitbietenden gegeben und ggf. wird Schadensersatz eingefordert. Zahlung nur per Überweisung!
Rechtliche Informationen:
Verbraucherhinweis: Der Anbieter handelt nicht als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Es gelten die Bestimmungen für öffentliche Versteigerungen.
Umsatzsteuerhinweis: Der Verkauf unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Eine Rechnung wird nicht ausgestellt. Als Zahlungsnachweis gilt der Bankauszug.
Ausschluss-Gewährleistung: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung (Sachmängel-Haftung). Ein Widerrufs-/ Rückgaberecht besteht nicht.

