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Digitale Lichtbilder

Gesetzesänderung zum 02.05.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

da die kommende Gesetzesänderung im Bereich Lichtbilder vermehrt zu Verunsicherung geführt hat, wollen wir Sie hiermit über den aktuellen Stand informieren: Ab Mai 2025 dürfen wir keine papierhaften biometrischen Passbilder mehr bei der Beantragung von Ausweisdokumenten akzeptieren, diese müssen dann zwingend digital eingereicht werden. Es gibt für Sie als Bürger ab dem 02.05.2025 zwei Varianten, wie Sie ein biometrisches Lichtbild erstellen lassen können:

1: Fotodienstleister haben die Möglichkeit, sich für die Aufnahme von digitalen biometrischen Lichtbildern registrieren zu lassen. Bitte informieren Sie sich vor der Erstellung der Passfotos darüber, ob diese auch digital über die zertifizierte Cloud-Lösung gesetzeskonform an uns übermittelt werden können.

2: Über die Bundesdruckerei werden uns Geräte zur Verfügung gestellt, mit denen die Fotos direkt im Bürgerbüro gebührenpflichtig aufgenommen werden können. Allerdings liegt uns noch keine gesicherte Auskunft über einen Liefertermin dieser Geräte vor. Eine Lieferung bis zum 02.05.2025 konnte uns Stand 15.04.2025 nicht garantiert werden. Sobald uns hierzu neue Kenntnisse vorliegen, werden wir Sie über unsere gewohnten Kanäle (Social-Media, Rathausbote und Homepage) informieren.