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431. [Leistung] Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage  
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.  
432. [Leistung] Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen  
Soll geförderter Wohnraum befristet von Belegungsbindungen freigestellt werden, muss dies beantragt werden.  
433. [Leistung] Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen  
Soll geförderter Wohnraum aus Belegungsbindungen entlassen werden, müssen Sie dies beantragen.  
434. [Leistung] Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Anforderung einer Bestätigung  
Sie können einen Nachweis über den Status einer Wohnung (öffentlich gefördert / nicht mehr öffentlich gefördert) anfordern.  
435. [Leistung] Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen  
Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.  
436. [Leistung] Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung  
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche…  
437. [Leistung] Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen  
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich…  
438. [Leistung] Wohnsitz; Anmeldung  
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.  
439. [Leistung] Wohnsitz; Abmeldung  
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.  
440. [Leistung] Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb  
Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.  
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