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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B für 2026 sind gegenüber 2025 unverändert geblieben. Es wird daher auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet.

Für all diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. 

Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer 2026 durch diese öffentliche Bekanntgabe kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

ist der Widerspruch einzulegen bei der Stadt Neustadt a.d.Aisch, Marktplatz 5, 

91413 Neustadt a.d.Aisch.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach in 91522 Ansbach, Haus- und Postanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach zu erheben.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Erhebung einer Klage (siehe Nr. 2) ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Seit 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

[Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

Stadt Neustadt a.d.Aisch, 8. Januar 2026

Klaus Meier

Erster Bürgermeister